TIP`S

Pflegebedürftige haben monatlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel

 

Bis heute wissen viele nicht, welche Zuschüsse einem Pflegebedürftigem eigentlich zustehen und lassen sich damit ihre gesetzlichen Ansprüche entgehen.

 

Wer in häuslicher Pflege einen pflegebedürftigen Menschen betreut, hat in der Regel alle Hände voll zu tun. Das bisschen Zeit, das übrig bleibt, nutzen die meisten Pflegenden dafür, das Allernötigste im Haus und für sich selbst zu erledigen.

 

Vieles kommt zu kurz. Sich dann aber noch damit auseinandersetzen zu müssen, auf welche Zuschüsse ein Anspruch besteht, übersteigt meist die Zeit und Kraft. Schade, denn hier kann sich einiges summieren. 

Deshalb ist es mir heute ein ganz besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass jedem Pflegebedürftigem pro Monat Pflegehilfsmittel, welche zum Verbrauch benötigt werden, in Höhe von 40 Euro zustehen. 

 

Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 54) aufgelistet und sind unter anderem

Einmalhandschuhe

Desinfektionsmittel

Mundschutz

Bettschutzeinlagen

Schutzschürzen

 

Wie funktioniert das mit den Pflegehilfsmitteln?

Automatische monatliche Lieferung

Jeder Pflegebedürftige hat andere Bedürfnisse an Hilfsmitteln. Schon nach kurzer Zeit der Pflege kristallisiert sich heraus, was am häufigsten benötigt wird.

Um den Pflegenden das ständige Nachordern der Hilfsmittel zu erleichtern, haben sich mittlerweile Firmen darauf spezialisiert, die notwendigen Pflegehilfsmittel jeden Monat bequem nach Hause zu liefern. Die Pflegenden müssen sich also um nichts mehr kümmern.

 

Gerade weil es ganz unterschiedliche Bedürfnisse gibt, sind auch die Paketzusammenstellungen individuell zusammen gestellt. Die Anbieter von solchen standardisierten Hilfsmittelboxen bieten meistens an, dass monatlich auch zwischen den einzelnen Standardpaketen gewechselt werden kann.

Ein guter Pflegehilfsmittel-Lieferservice übernimmt die Abrechnung und die komplette Kommunikation/den Schriftverkehr mit der Pflegekasse.

Wie erfolgt die Lieferung?

Wer sich für die monatliche Lieferung einer Pflegehilfsmittelbox entscheidet, bekommt die von ihm ausgewählte Variante automatisch jeden Monat nach Hause geliefert. Achten Sie bei der Auswahl des Lieferanten darauf, dass Sie weder zusätzliche Portokosten bezahlen müssen noch an Vertragslaufzeiten gebunden sind.

Wer keine automatische Lieferung möchte, kann seine Pflegehilfsmittel auch in der Apotheke oder in einem Sanitätshaus usw. kaufen.

 

Wer hat Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel?

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

Wer einen Pflegegrad 1 bis 5 hat, hat laut Sozialgesetz Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro monatlich.

Die Pflege muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgen.

Die Pflege wird von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt.

Pflegehilfsmittel im Pflegeheim: Für Pflegebedürftige im Pflegeheim können von den pflegenden Angehörigen keine Pflege-Verbrauchsmittel geordert werden.

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